1 Geltungsbereich, Allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden auf alle Verträge Anwendung, die zwischen Cloud Nine Cuisine GmbH, Am Flughafen 13, 12529 Schönefeld (nachfolgend „Cloud Nine Cuisine“) und dem Kunden über Leistungen eines Caterers zustandekommen.
1.2 Die zwischen Cloud Nine Cuisine und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen ergeben sich ausschließlich aus den AGB, dem Angebot einschließlich der Preiskalkulation im Sinne des § 3.1 sowie der Auftragsbestätigung im Sinne des § 3.2.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn Cloud Nine Cuisine der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen. Individualvertragliche Abreden zwischen Cloud Nine Cuisine und dem Kunden gehen den AGB vor.
1.4 Einige Regelungen der AGB sind nur dann anwendbar, wenn der Kunde Verbraucher i.S.v. § 13 BGB oder Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Verbraucher ist, wer Leistungen von Cloud Nine Cuisine zu einem Zweck in Anspruch nimmt, der weder der gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist, wer bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner/ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Cloud Nine Cuisine weist in dem jeweiligen Einzelfall ausdrücklich auf die eingeschränkte Geltung hin.
1.5 Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1 Cloud Nine Cuisine bietet folgende Leistungen an (nachfolgend „Catering-Leistungen”):
a) die Zubereitung und Bereitstellung von Speisen und Getränken;
b) die Bereitstellung von Personal;
c) die Bereitstellung von Equipment; und
d) die Organisation eines Entertainment Programms (z.B. Engagement eines DJs, Live Musiker, Auf- und Abbau von Lichtanlagen).
2.2 Cloud Nine Cuisine kann die Catering-Leistungen auch durch die Einschaltung von Hilfspersonen ausführen lassen. Eine vollständige Übertragung der Catering-Leistungen auf einen Dritten ist ausgeschlossen, es sei denn der Kunde stimmt einer solchen Übertragung zu.
§ 3 Vertragsschluss
3.1 Cloud Nine Cuisine unterbreitet Interessenten auf der Grundlage der ihnen zur Verfügung gestellten Informationen (Teilnehmerzahl, Art der gewünschten Leistungen, Veranstaltungsort, u.a.) ein schriftliches Angebot einschließlich einer Preiskalkulation (gemeinsam nachfolgend „Angebot“). Genussboten Catering ist an das Angebot bis zu dem in dem Angebotsschreiben genannten Zeitpunkt gebunden.
3.2 Der Kunde nimmt das Angebot an, indem er es unterschrieben und mit Datum versehen an Cloud Nine Cuisine zurückschickt (nachfolgend „Auftragsbestätigung“). Mit Zugang der Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zwischen Cloud Nine Cuisine und dem Kunden zustande.
3.3 Wünscht der Kunde eine Aufstockung der Teilnehmerzahl hat er dies Cloud Nine Cuisine bis spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn in Textform (z.B. per E-Mail) mitzuteilen. Eine Vertragsanpassung findet jedoch nur statt, wenn und insoweit Cloud Nine Cuisine die Aufstockung in Textform bestätigen (im Folgenden „Vertragsanpassung“). Im Falle einer Reduzierung der dem Angebot zugrunde gelegten Teilnehmerzahl findet § 8 Anwendung.
§ 4 Leistungen Cloud Nine Cuisine Catering
4.1 Cloud Nine Cuisine Catering erbringt die Catering-Leistungen in dem aus dem Angebot und (soweit erfolgt) der Vertragsanpassung ersichtlichen Umfang. Leistungsort ist der in dem Angebot genannte Veranstaltungsort (nachfolgend „Veranstaltungsort“).
4.2 Zur Durchführung des Vertrages stellt Cloud Nine Cuisine Catering dem Kunden die in dem Angebot aufgeführten Möbel, Geschirr, Gläser und sonstiges Zubehör (im Folgenden „Equipment“) mietweise zur Verfügung. Die von Cloud Nine Cuisine Catering angebotenen Speisen und Getränke werden ausschließlich auf und in dem Equipment angerichtet und serviert, soweit Cloud Nine Cuisine Catering und der Kunde keine abweichende Vereinbarung getroffen haben. Die Reinigung des Equipments erfolgt durch Cloud Nine Cuisine Catering.
4.3 Die Standzeit von Buffets ist auf maximal drei Stunden begrenzt. Dies entspricht geltenden Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung und den Qualitätsstandards des Cloud Nine Cuisine Catering.
§ 5 Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde wird rechtzeitig die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen einholen und Cloud Nine Cuisine Catering auf Verlangen vorlegen. Dazu gehören auch die für den Veranstaltungsort erforderlichen Zutritts-, Einfahrts- und Parkgenehmigungen. Die für die Einholung der Genehmigungen anfallenden Kosten trägt der Kunde.
5.2 Der Kunde ist zur Nutzung des Equipments nur für die Dauer der in dem Angebot genannten Veranstaltung und am Veranstaltungsort berechtigt. Die Nutzung hat fachgerecht zu erfolgen. Der Kunde haftet für Verlust und Beschädigung des Equipments durch ihn selbst, seine Gäste oder in seinem Auftrag handelnde Dritte nach den gesetzlichen Vorschriften.
5.3 Der Kunde wird keine eigenen Speisen und Getränke zum Veranstaltungsort mitbringen, dort anbieten oder selbst konsumieren, es sei denn der Kunde und Cloud Nine Cuisine Catering haben etwas Anderes vereinbart.
5.4 Die Entsorgung des Cateringabfalls erfolgt durch Cloud Nine Cuisine Catering.
§ 6 Preise
6.1 Der Gesamtpreis der Catering-Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und (soweit erfolgt) der Vertragsanpassung. Es handelt sich um den Brutto-Gesamtpreis einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemäß § 3 gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit der Kunde zusätzliche Catering-Leistungen von Cloud Nine Cuisine Catering in Anspruch nimmt, werden diese gesondert berechnet.
6.2 Mit Ausnahme der Getränke verstehen sich die in der Preiskalkulation dargelegten Mengen als Mindestabnahmemengen, d.h. dass der Kunde den Preis auch dann zu zahlen hat, wenn der tatsächliche Verbrauch hinter dem geschätzten Verbrauch zurückbleibt. Nach Erreichen der Mindestabnahmemenge werden sämtliche Catering-Leistungen anhand des angegebenen Listenpreises nach realem Verbrauch abgerechnet. Sollen Getränke nur in beschränkter Menge ausgeschenkt werden, hat der Kunde dies Cloud Nine Cuisine Catering spätestens mit Auftragsbestätigung gemäß § 3.2 mitzuteilen.
§ 7 Zahlungsbedingungen
7.1 Cloud Nine Cuisine Catering ist berechtigt, von dem Kunden eine Anzahlung in Höhe von 50 % des in der Preiskalkulation angegebenen Brutto-Gesamtpreises (nachfolgend „Bestellwert“) zu fordern (nachfolgend „Anzahlung“). Die Anzahlung erfolgt in voller Höhe nach Vertragsabschluss und ist 10 Tage nach Rechnungseingang zahlbar, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher. In diesem Fall ist die Anzahlung in zwei Teil-Anzahlungen unterteilt. Die erste Teil-Anzahlung in Höhe von 20 % des Bestellwerts erfolgt nach Vertragsabschluss und ist 10 Tage nach Rechnungseingang zahlbar. Die zweite Teil-Anzahlung in Höhe von 30 % des Bestellwerts erfolgt 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn und ist 10 Tage nach Rechnungseingang zahlbar.
7.2 Nach Durchführung des Caterings stellt Cloud Nine Cuisine Catering dem Kunden die erbrachten Catering-Leistungen auf der Grundlage des Angebots und (soweit erfolgt) der Vertragsanpassung in Rechnung. Der ermittelte Rechnungsbetrag ist abzüglich der Anzahlung innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungsstellung durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu begleichen.
7.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Cloud Nine Cuisine Catering berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen, es sei denn der Kunde ist Verbraucher. In diesem Fall betragen die Verzugszinsen 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz. Cloud Nine Cuisine Catering behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor.
7.4 Gegenüber der Zahlungsforderung von Cloud Nine Cuisine Catering darf der Kunde nur mit von Cloud Nine Cuisine Catering unbestrittenen oder gegen Cloud Nine Cuisine Catering rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7.5 Cloud Nine Cuisine Catering ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen. Werden außer dem Preis für die Catering-Leistungen (nachfolgend „Hauptforderung“) auch Kosten und Zinsen geschuldet, so ist Cloud Nine Cuisine Catering berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
§ 8 Kündigung, Pauschalvergütung
8.1 Die in dem Angebot genannten Teilnehmerzahlen sind verbindlich. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl nach Vertragsschluss ist nicht möglich.
8.2 Kündigt der Kunde den Vertrag ganz oder teilweise durch eine Absage der Veranstaltung oder Reduzierung der Teilnehmerzahl (nachfolgend „Stornierung“), steht Cloud Nine Cuisine Catering eine pauschalierte Vergütung für bis zum Zeitpunkt der Stornierung bereits erbrachten Leistungen und entstandene Aufwendungen zu, wobei er sich dasjenige anrechnen lassen muss, was er infolge der Stornierung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (nachfolgend „Pauschalvergütung“).
8.3 Grundlage der Berechnung der Pauschalvergütung ist die in dem Angebot ausgewiesene Bestellwert im Sinne des § 7.1. Die Pauschalvergütung beträgt bei
– Stornierung mehr als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 5 % des Bestellwertes;
– Stornierung bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Bestellwertes;
– Stornierung bis zu 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 % des Bestellwertes; und
– Stornierung bis zu 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn einschließlich des Veranstaltungstags: 100 % des Bestellwertes.
Cloud Nine Cuisine Catering hat das Recht, nachzuweisen, dass ihnen höhere Aufwendungen entstanden sind. Der Kunde hat das Recht, nachzuweisen, dass Cloud Nine Cuisine Catering keine Aufwendungen entstanden sind oder die Aufwendungen wesentlich niedriger waren als die Pauschalvergütung.
8.4 Im Falle einer teilweisen Stornierung beziehen sich die Prozentangaben jeweils auf den Bestellwert des nicht erbrachten Teils der vertraglich vereinbarten Catering-Leistungen.
8.5 Eine bereits geleistete Anzahlung wird mit der Pauschalvergütung verrechnet.
8.6 Die Kündigung gemäß § 8.2 bedarf der Textform. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung bei Cloud Nine Cuisine Catering.
§ 9 Leistungshindernisse
9.1 Lieferungs- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches von Cloud Nine Cuisine Catering liegen und Genussboten Catering die Erbringung ihrer Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat Cloud Nine Cuisine Catering nicht zu vertreten.
9.2 Soweit sich Cloud Nine Cuisine Catering zur Erbringung der Catering-Leistungen selbst von einem Dritten (nachfolgend „Lieferant“) mit Lebensmitteln für die Zubereitung von Speisen beliefern lassen, diese Lieferung ausbleibt und die benötigten Lebensmittel auch anderweitig nicht mit zumutbarem Aufwand beschafft werden können, behält sich Genussboten Catering vor, die vertraglich vereinbarten Speisen durch vergleichbare Leistungen zu ersetzen. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur dann, wenn Cloud Nine Cuisine Catering das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. Cloud Nine Cuisine Catering hat das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Lieferanten ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde.
§ 10 Gewährleistung, Rügeobliegenheit
10.1 Soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt, richtet sich die Sach- oder Rechtsmängelhaftung von Cloud Nine Cuisine Catering nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, so hat er offensichtliche Mängel der Leistung unverzüglich mündlich und spätestens innerhalb von zwei Wochen schriftlich bei Genussboten Catering anzuzeigen. Eine verspätetet Rüge führt zum Ausschluss der Gewährleistung und Haftung von Cloud Nine Cuisine Catering.
10.3 Versteckte Mängel sind Cloud Nine Cuisine Catering von dem Kunden, der Unternehmer ist, unverzüglich nach Entdeckung des Mangels, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Kenntniserlangung anzuzeigen.
10.4 Cloud Nine Cuisine Catering haftet nicht für eine unsachgemäße Aufbewahrung und Handhabung der gelieferten Speisen und Getränke durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte.
§ 11 Haftung
11.1 Cloud Nine Cuisine Catering haftet für Schäden unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Cloud Nine Cuisine Catering, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Für fahrlässiges Verhalten haftet Cloud Nine Cuisine Catering nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertrages zweckwesentlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), soweit Cloud Nine Cuisine Catering nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise mit den verursachten Schäden rechnen mussten. Im Übrigen ist die Haftung von Cloud Nine Cuisine Catering – auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – ausgeschlossen.
11.2 Die in § 11.1 vorgesehenen Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Gesundheit oder Körper, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes sowie für arglistig verschwiegene Mängel. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Datenschutz
Cloud Nine Cuisine Catering erhebet und speichert Daten des Kunden, die für die Geschäftsabwicklung notwendig sind. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet Cloud Nine Cuisine Catering die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 13 Änderungen der AGB
Cloud Nine Cuisine Catering ist jederzeit berechtigt, Änderungen der AGB vorzunehmen, sofern nicht wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (insbesondere Art und Umfang, Laufzeit, Kündigung) umfasst sind. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden in Textform mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten bekanntgegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Bei Ausübung des Widerspruchsrechts werden die Änderungen nicht Vertragsbestandteil und der Vertrag wird unverändert fortgesetzt. Das Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
§ 14 Anwendbares Recht
Auf die AGB und die zwischen dem Kunden und Cloud Nine Cuisine Catering bestehende Vertragsbeziehung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des deutschen-internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1 Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Textform.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht.
15.3 Ist der Kunde Kaufmann, wird als Gerichtsstand für alle zwischen dem Kunden und Genussboten Catering erwachsenden Streitigkeiten Schönefeld vereinbart. Für den Fall, dass die Streitigkeit in die sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte fällt, ist das Amtsgericht Königs Wusterhausen zuständig.
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